Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie eine Grundversorgung für die Behandlung im Krankenhaus. Das bedeutet für Sie: Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt.
Die Kosten für Ihre Behandlung bei einem Spezialisten nach Wunsch oder die Unterbringung in einem ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer werden von Ihrer Kasse nicht übernommen.
Mit einer Viezahl von Komfortleistungen wie Wahlverpflegung, Fernseher oder Telefon können Sie Ihren Krankenhausaufenthalt wesentlich angenehmer gestalten.
Die Anzahl der ambulanten Operationen hat sich in den letzten Jahren vervierfacht. Daher sollten Sie beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung darauf achten, dass ambulante Operationen mitvesichert sind.
Bei vielen Krankenhauszusatzversicherungen wird bei Behandlung in einer Privatklinik ohne GKV-Leistung die Leistung gekürt.
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